Arbeitsgebiete
Jedes Vorhaben, das Flächen in der freien Landschaft beansprucht, muss hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Umwelt beurteilt werden. Unabhängig von dem jeweiligen Genehmigungsverfahren, sind die Methoden bei der Ermittlung der Umweltauswirkungen und die Instrumente zur Umsetzung der Umweltvorsorge vergleichbar. Von Relevanz sind insbesondere auch die notwendigen Maßnahmen, die Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sowie Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen umfassen, aber auch artenschutzrechtlich notwendige (CEF-/FCS-) oder für den Erhalt bzw. die Verbesserung des Schutzregimes Natura 2000 entwickelte Maßnahmen beinhalten.
Leistungsspektrum:
• Umweltverträglichkeitsstudien (UVS)
• FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen (FFH-VP)
• Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (ASB)
• Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP)
• Maßnahmenplanungen
• Kompensationsplanung (Ausgleich / Ersatz)
• Renaturierungsplanungen
• Leistungen zum Vollzug des Umweltschadensgesetzes / Umwelthaftung
BÖF erarbeitet auf der Grundlage der Erfassung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter die weiteren Planungs- und Verfahrensunterlagen, beginnend bei der Umweltverträglichkeitsstudie über den LBP bis hin zu FFH- und Artenschutzprüfungen, einschließlich notwendiger Maßnahmenplanungen. In Anschluss an die Genehmigung des Vorhabens werden von BÖF ebenfalls Landschaftspflegerische Ausführungsplanungen (LAP) erstellt. Die Baustellenleitung im Zuge der konkreten Maßnahmenumsetzung von LAP, Renaturierungsplanungen und Managementplänen führen wir ebenfalls durch. Ein hoher Praxisbezug garantiert umsetzungsorientierte Planungen.
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