Arbeitsgebiete
Im November 2007 ist das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft getreten. Dadurch wird die Haftung bei Umweltschäden deutlich verschärft. Für Unternehmen und Behörden ergeben sich aus dem Gesetz sowie während der normalen Produktion bzw. im Arbeitsalltag vielfältige Herausforderungen:
• Abschätzung des Risikopotenzials für Unternehmen und Betriebe
• Ableitung notwendiger Maßnahmen zur Risikovorsorge
• Versicherung von Umweltschäden
• Schadensermittlung und -bewertung
• Konkretisierung und ggf. Standardisierung der Erheblichkeitsbewertung
• Ermittlung und Festlegung des Sanierungsumfanges
• Verhältnismäßigkeitsprüfung der Sanierungsoptionen
• Erfolgskontrolle der Sanierung
Diese Aufgaben berühren unterschiedliche Fachdisziplinen und erfordern spezifische Kompetenzen im Bereich des Arten- und Lebensraumschutzes (Biodiversität) sowie des Boden- und Gewässerschutzes. Dazu hat sich BÖF mit erfahrenen Expertenbüros zum zusammengeschlossen. Die Netzwerkpartner bieten Gutachter- und Beratungsleistungen für Unternehmen, zuständige Behörden i. S. des USchadG, Versicherungen, Vorhabensträger, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Kommunen an.
• Risikoeinschätzung für Betriebe der Rohstoffgewinnung und Rohstoffverarbeitung,
Holzverarbeitungsbetriebe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe
• Erfassung, Beurteilung und Sanierung von Schäden an Lebensraumtypen (Biotopen), Arten und Ökosystemen
• Erfassung, Beurteilung und Sanierung von Schäden an Böden und Gewässern
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